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Aktuelle Informationen der Allianz für Cyber-Sicherheit
Aktuelle Meldungen der Allianz für Cyber-Sicherheit
  1. Im Partnerbeitrag der GAP View GmbH geht es um die Feststellung des IST-Zustands der Cybersicherheit mithilfe einer Gap-Analyse. Die NIS-2 Gap-Analyse bildet den Ausgangspunkt für die Planung und Umsetzung rechtskonformer und wirksamer Sicherheitsanforderungen gemäß dem BSIG im Unternehmen.
  2. Im Partnerbeitrag der ANMATHO AG geht es um das Online-Seminar „Geschäftsleitung fit für NIS2“, welches die „Umsetzungs-, Schulungs- und Überwachungspflicht für Geschäftsleitungen“ (§38 BSI-G) thematisiert.
  3. Im Partnerbeitrag der DextraData GRC Technologies GmbH erhalten Geschäftsleitungen und Führungskräfte einen kompakten Überblick über die Anforderungen der NIS2-Richtlinie sowie deren konkrete Auswirkungen auf Organisation, Haftung und Governance.
  4. Im Partnerbeitrag der CRISAM GRC geht es um die Etablierung eines Information Security Management Systems (ISMS) in Organisationen. Das exklusive CRISAM Academy Training vermittelt Teilnehmenden eine Schritt für Schritt Anleitung. 
  5. In ihrem Partnerbeitrag bietet die Adaptron GmbH den Adaptron Backup Kurz-Check an, der Unternehmen und Organisationen eine kompakte Ersteinschätzung des Datensicherungskonzepts und der Notfallvorsorge bietet und in kurzer Zeit einen klaren Überblick über den aktuellen Stand verschafft.
  6. Im Partnerbeitrag der Schönbrunn TASC GmbH geht es um praxisorientierte Strategien zur Notfallvorsorge und Wiederherstellung kritischer IT-Systeme nach Sicherheitsvorfällen.
  7. Im Partnerbeitrag der Schönbrunn TASC GmbH geht es um praxisorientierte Strategien zur Notfallvorsorge und Wiederherstellung kritischer IT-Systeme nach Sicherheitsvorfällen.

Security-Insider | News | RSS-Feed

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    Cyberversicherungen bieten oft einen zügigen Vertragsabschluss, doch im Ernstfall kann es schnell kompliziert werden. Incident Response Retainer ermöglichen dagegen intensive Vorbereitung, kontinuierliche Anpassung und direkte Kontrolle durch definierte SLAs – mit Kompensation bei keinem Notfall.
  • KRITIS-Dachgesetz stärkt Anlagenresilienz
    Der Bundestag hat mit Beschluss vom 29. Januar 2026 das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Für Betreiber stellt sich damit die Frage, inwieweit das Gesetz neben zusätzlicher Dokumentation bestehende Sicherheits- und Governance-Strukturen substanziell berührt. | Dr. Daniel Meßmer
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    Beim Umzug einer Web-Plattform von GitHub Pages auf AWS hat sich ein Entwickler Hilfe von Claude Code geholt. Die Folge waren der Verlust von Jahren an Inhalten sowie ein Systemabsturz.
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    Während im Gesundheitswesen hochsensible Daten verarbeitet werden, lässt die IT-Sicherheit der entsprechenden Software zu wünschen übrig. Dies ist das Ergebnis von Tests des BSI, welches Handlungsempfehlungen für einen besseren Schutz gibt.
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    Nachdem der Bundesrat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt hat, wurde es am 16. März 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Demnach trat das Gesetz am 17. März 2026 in Kraft. Doch einige Bundesländer sind damit nicht glück­lich.
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    Cloud-Incident-Untersuchungen dauern laut Darktrace-Umfrage durch­schnitt­lich drei bis fünf Tage länger als On-Premises-Vorfälle. 90 Prozent der befragten Sicherheitsverantwortlichen berichten, dass sie bereits Schaden erlitten, bevor sie mit der Eindämmung beginnen konnten. Volatile Daten gehen oft verloren, bevor sie erfasst werden – automatisierte Forensik kann diese Lücke schließen.